Lithium ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Grundsätzlich kann jede Apotheke, Lithium-Orotrat in Form einer Rezeptur, die einzeln angefertigt wird abgeben. Die Verordnung muss durch einen Arzt auf Rezept erfolgen.
Dabei ist zu beachten, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich erst nach Eingang des Orginalrezeptes herstellt und versandt werden dürfen. Entsprechend muss eine Arzt die Kapseln mit je nach Bedarf 1 oder 5 mg Lithium in Form von Li-Orotrat verschreiben, damit die Apotheke die entsprechende Rezeptur herstellen kann.
Rezeptfrei ist nur der illegale Bezug über das Ausland. Davon ist dringend abzuraten, weil einerseits die Produktqualität nicht garantiert ist und weil bei therapeutischem Einsatz im niedrigdosierten Bereich eine ärztliche Beurteilung und Begleitung unerlässlich ist. Das gleiche gilt auch für über Youtube propagierte Herstellung einer Eigenherstellung. (Denken Sie daran - Lithium ist in höheren Dosierungen toxisch)